Es ist schnell passiert: Die Waschmaschine ist kaputtgegangen und das ganze Wasser ist übergelaufen, oder aber, man hat ganz vergessen, das Wasser an der Badewanne auszustellen, weil das Telefon plötzlich geklingelt hat. Es gibt unterschiedliche Gründe, die zu einem Wasserschaden führen können. Dieser ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Daher ist es unbedingt erforderlich zu wissen, was man tun muss, wenn man einen Wasserschaden in der Wohnung hat.

 

Wasserschaden - und was jetzt?

Ein Schaden durch Wasser kann auf unterschiedliche Weise entstehen. Oft sind es offensichtliche Schäden, die durch laufendes Wasser entstanden sind, aber es kann auch vorkommen, dass ein solcher Schaden zunächst unbemerkt bleibt und dieser erst nach einiger Zeit entdeckt wird. Egal was den Schaden ausgelöst hat, als erste Maßnahme gilt es, die Ursache des Schadens zu beenden. Dies kann natürlich der aufgedrehte Wasserhahn, oder aber auch ein defektes Rohr sein. Oft kann der Schadenauslöser nur beendet werden, wenn der Haupthahn abgedreht wird. Dies sollte schnellstmöglich erfolgen. Da Wasser in Verbindung mit Strom eine lebensgefährliche Verbindung ist, sollte auch der Strom abgestellt werden, bis das Wasser keine Gefahr mehr darstellt. Danach kann stehendes Wasser entfernt werden, bevor es zum Beispiel in eine darunterliegende Wohnung tropft und noch mehr Schaden anrichtet.

 

Schaden dokumentieren

Sind die Sofortmaßnahmen abgeschlossen und das Wasser entfernt, gilt es, die entstandenen Schäden zu dokumentieren. Zum einen sollten Sie eine Liste mit allen Gegenständen, die durch den Wasserschaden kaputtgegangen sind, auflisten und dokumentieren. Außerdem sollten Sie unbedingt Fotos zur Dokumentation hinzufügen, die so bald wie möglich nach dem Schaden gemacht wurden. Nur wer eine lückenlose Dokumentation durch Niederschrift und Fotos bei der Versicherung vorlegen kann, hat gute Chancen, dass diese die Kosten für die Neubeschaffung und Reparaturen übernimmt.

 

Schaden bei der Versicherung melden

So schnell wie möglich sollten Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen, um den Schaden zu melden. Welche Versicherung die richtige ist, kommt auf den Schaden selbst an.

 

Wohngebäudeversicherung:

Hier werden Schäden gemeldet, die zum Beispiel durch defekte Rohre in der Bausubstanz entstanden sind. Ist ein Heizungsrohr geplatzt und Wasser durch die Mauer in die Wohnung gelangt, greift die Wohngebäudeversicherung.

 

Hausratversicherung:

Werden Möbel oder Elektrogeräte, wie zum Beispiel der Fernseher durch Wasser geschädigt, greift die Hausratversicherung.

 

Privathaftpflicht:

Das Rohr der Waschmaschine ist kaputtgegangen und Wasser tropfte in die Wohnung unter Ihnen? Hier muss der Schaden der Privathaftpflicht gemeldet werden.

 

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wird ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt, haften die Versicherer nicht. Auch wenn zum Beispiel die alte, kaputte Waschmaschine ohne Reparatur in Betrieb genommen wurde und so ein Schaden durch auslaufendes Wasser entsteht, haftet die Versicherung nicht. Ebenso kann die Versicherung eine Regulierung des Schadens versagen, wenn der Geschädigte keine vollständige Schadendokumentation einreicht.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der AQUASAN® GmbH finden.

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